CDU, Grüne und SPD hatten sich im Sommer 2024 darauf geeinigt,

mit einer gemeinsamen Gesetzesänderung
kleinere Parteien bei der Kommunalwahl massiv zu benachteiligen.

Wir haben dagegen beim Verfassungsgerichtshof geklagt und gestern mündlich verhandelt.
Am 20. Mai wird das Ergebnis der Verhandlungen bekannt gegeben.

In der Gerichtsverhandlung ist noch einmal klar geworden: Das Gesetz hat offenbar ausschließlich den Zweck, große Parteien zu bevorzugen und kleinere zu benachteiligen. Dies hätte weitreichende Auswirkungen bei den anstehenden Kommunalwahlen.
In vielen Fällen würden die kleineren Parteien ihren Fraktionsstatus in den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten verlieren oder sogar ganz aus den Räten verschwinden. Diese Verzerrungen der Wahlergebnisse sind ein Angriff auf die Demokratie. Wir bleiben dran. 

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