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Ein guter Tag für die kommunale Demokratie

Symbolbild Gerechtigkeit und Verfassung

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute der Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das große Parteien systematisch bevorteilt und kleinere benachteiligt.

Symbolbild Demokratie und Wahlen

Diese Wirkung wurde im Prozess durch mehrere Gutachten bewiesen. Das BSW hatte vorgetragen, dass die Neuregelung mit den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und Chancengleichheit bei Wahlen nicht vereinbar ist. Dieser Bewertung ist der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil gefolgt.

„Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie. Und es ist wahrlich eine Klatsche für die CDU, SPD und Grünen im Landtag. Ihr undemokratisches und verfassungswidriges Ansinnen, die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften zu diskriminieren, ist auf ganzer Linie gescheitert.“ Amid Rabieh, Landesvorsitzender des BSW NRW
Symbolbild Bürger und Teilhabe

Nach dem neuen Verfahren hätten kleine Parteien für einen Sitz fast doppelt so viele Stimmen gebraucht. Das politische Kalkül war klar: Um den sinkenden Einfluss zu sichern, betrieben CDU, SPD und Grüne die Änderung. Das jetzige Urteil ist ein Erfolg für die kleinen Parteien, die wichtige lokale Anliegen aufgreifen, und damit ein Erfolg zur Verteidigung der Demokratie.

Aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Es wird festgestellt, dass […] das Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen […] und auf Gleichheit der Wahl […] dadurch verletzt hat, dass […] ein neuartiges Verfahren zur Berechnung der Zuteilung von Sitzen bei Kommunalwahlen eingeführt hat.

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