Ein guter Tag für die kommunale Demokratie

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute der Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das große Parteien systematisch bevorteilt und kleinere benachteiligt.

Diese Wirkung wurde im Prozess durch mehrere Gutachten bewiesen. Das BSW hatte vorgetragen, dass die Neuregelung mit den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und Chancengleichheit bei Wahlen nicht vereinbar ist. Dieser Bewertung ist der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil gefolgt.

Nach dem neuen Verfahren hätten kleine Parteien für einen Sitz fast doppelt so viele Stimmen gebraucht. Das politische Kalkül war klar: Um den sinkenden Einfluss zu sichern, betrieben CDU, SPD und Grüne die Änderung. Das jetzige Urteil ist ein Erfolg für die kleinen Parteien, die wichtige lokale Anliegen aufgreifen, und damit ein Erfolg zur Verteidigung der Demokratie.
Aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Es wird festgestellt, dass […] das Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen […] und auf Gleichheit der Wahl […] dadurch verletzt hat, dass […] ein neuartiges Verfahren zur Berechnung der Zuteilung von Sitzen bei Kommunalwahlen eingeführt hat.