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Pressemitteilung • 06.02.2025

Organklage gegen Kreistag Rhein-Erft erhoben

BSW-Gruppe: Größe der Fachausschüsse ist politisch willkürlich und rechtswidrig

Rhein-Erft-Kreis. Die Gruppe BSW im Kreistag Rhein-Erft hat am Freitag, dem 06.02.2025 eine Organklage gegen den Kreistag des Rhein-Erft-Kreises vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben.

In der Klage, die mit einem Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, geht es darum, den Beschluss des Kreistages in seiner konstituierenden Sitzung am 13. November 2025, die Größe der Fachausschüsse des Kreistags auf jeweils lediglich 15 Mitglieder festzusetzen, für rechtswidrig zu erklären.

Diese Größe hat zur Folge, dass die BSW-Gruppe in keinem der neun Fachausschüsse (Digitalausschuss, Finanzausschuss, Personalausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss, Schulausschuss, Umweltausschuss, Verkehrsausschuss und Wahlprüfungsausschuss) mit Stimmrecht vertreten ist. Das Klagebegehren geht dahin, die Ausschüsse aufzulösen und unter Einbeziehung der BSW-Gruppe mit Stimmrecht wieder neu zu besetzen.

„Der Beschluss des Kreistages, 15er-Ausschüsse zu bilden, war eine gezielte Ausgrenzung unserer Gruppe von den demokratischen Entscheidungsprozessen in den Fachausschüssen. Auch Minderheiten, wie unsere zweiköpfige Kreistags-Gruppe, sind in die Ausschussbildung einzubeziehen.“ – Hans Decruppe, Sprecher der BSW-Gruppe im Kreistag

Der Beschluss des Kreistags ist ein eklatanter Verstoß gegen das sogenannte ‚Spiegelbildlichkeitsprinzip‘, nach dem die Ausschüsse die politischen Mehrheits- und Kräfteverhältnisse des Kreistags widerspiegeln müssen. Auch die Kreisordnung sieht in § 35 Absatz 3 Satz 1 ausdrücklich vor, dass nicht nur Fraktionen, sondern auch die kleineren Gruppen grundsätzlich in den Ausschüssen vertreten sein sollen. Hierüber soll – so die gesetzliche Vorgabe – eine Einigung versucht werden. Ein derartiger Einigungsversuch über die Ausschussbesetzung unter Einbeziehung unserer Gruppe ist aber im Kreistag von Seiten der Mehrheitsfraktionen – der Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP – erst gar nicht unternommen worden.

Von der gesetzlichen Regel, dass grundsätzlich alle Fraktionen und Gruppen in den Ausschüssen vertreten sind, darf als Ausnahme nur abgewichen werden, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Sachliche Gründe, die Ausschussgröße auf nur 15 stimmberechtigte Mitglieder festzusetzen, liegen aber objektiv nicht vor. Es konnten auch in der Debatte des Kreistags keine sachlichen Gründe genannt werden. Der mit den Stimmen der Jamaika-Koalition gefasste Beschluss zur Ausschussgröße ist somit politische Willkür.

Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass die Größe der Ausschüsse dann angemessen ist, wenn sie ungefähr ein Viertel der Größe der Vertretung beträgt, also 25 %. Das wäre bei einer Kreistagsgröße in Rhein-Erft von 84 Kreistagsmitgliedern eine Ausschussgröße von 21 Sitzen. 15 Sitze sind dagegen nicht einmal 18 %.

Dass es keine sachliche Begründung für die jetzt beschlossene Ausschussgröße gibt, ist auch daran zu erkennen, dass der Kreistag Rhein-Erft in den vorausgegangenen Wahlperioden bei einer kleineren Größe des Plenums von 80 bzw. 66 Mitgliedern eine Ausschussgröße von 17 Mitgliedern erfolgreich und beanstandungsfrei praktiziert hatte.

Vergleich mit anderen Landkreisen

Auch in Kreistagen mit vergleichbarer Größe (Einwohnerzahlen und Fläche) wird eine Ausschussgröße mit wesentlich mehr Mitgliedern praktiziert. Rhein-Erft ist somit ein krasser Ausreißer:

  • Kreis Rhein-Sieg (88 Mitglieder): 6 Ausschüsse mit 33 Sitzen, 3 mit 25 Sitzen.
  • Kreis Recklinghausen (74 Mitglieder): 4 Ausschüsse mit 23 Sitzen, 2 mit 24 Sitzen.
  • Kreis Düren (63 Mitglieder, deutlich kleiner): 5 Ausschüsse mit 23 Sitzen, weitere bis zu 29 Sitzen.

Eine Ausschussgröße wie in Rhein-Erft mit nur 15 Sitzen gibt es in allen Kreisen vergleichbarer Größe nicht. Es ist – wie gesagt – reine politische Willkür. Dass politische Minderheiten in der Weise ausgegrenzt werden, ist ein blamables Zeichen für die demokratische Kultur im Kreistag Rhein-Erft. Der Beschluss des Kreistages ist politisch inakzeptabel und kann rechtlich keinen Bestand haben.

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